Provisions-
vereinbarung

KoMo Partnerprogramm

1. Um was geht es?

Als Markenbotschafter generieren Sie Verkäufe auf unserer Website. Für jeden Verkauf der durch Sie
generiert wurde bekommen Sie einen vorher festgelegten Prozentsatz als Provision ausbezahlt.

2. Wie ist das mit der Steuer?

Wenn Sie Ihren Sitz im gleichen Land haben wie wir, erhalten Sie Ihre Provisionsabrechnung inkl. der aktuell geltenden Umsatzsteuer.
Hier ein Beispiel:
Sie erhalten z.B. 119 EURO ausbezahlt (100 EURO Provision inkl. 19 EURO Umsatzsteuer), die 19 EURO Umsatzsteuer sind an das Finanzamt als
Umsatzsteuer abzuführen.

Sind Sie im Rahmen einer Kleinunternehmerregelung tätig, erhalten Sie Ihre Provisionsabrechnung 
exkl. der aktuell geltenden Umsatzsteuer.
Hier ein Beispiel:
Sie erhalten z.B. 100 EURO ausbezahlt (100 EURO Provision ohne Umsatzsteuer), es ist keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Wenn Sie Ihren Sitz nicht im gleiche Land wie wir haben, erhalten Sie Ihre Provisionsabrechnung exkl. der aktuell geltenden Umsatzsteuer.
Es kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung.

Bitte überprüfen Sie ihre Abrechnung genau. Sollte der Steuersatz nicht auf Sie zutreffen, geben Sie uns sofort Bescheid um Ihnen
Komplikationen mit ihrem Finanzamt zu ersparen.

3.Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung der generierten Provisionen erfolgt einen Monat nach Beendigung eines Quartals. Z.B. Quartal 1 wird am 01.04 abgerechnet, usw.

Wir weisen darauf hin, dass der Markenbotschafter selbst für eine ordnungsgemäße Versteuerung der gezahlten Provisionen verantwortlich ist.

Die Höhe der auszuzahlenden Provision richtet sich immer nach dem tatsächlich von KoMo gegenüber dem Endkunden in Rechnung gestellten
Nettopreis (Preis ohne Mehrwertsteuer) unter 
Berücksichtigung von Nichtlieferungen, Wiederrufen und Stornierungen.

KoMo liefert dem Markenbotschafter durch die Bereitstellung eines Webzugangs eine Statistik der generierten Provisionen. Diese Statistik gilt als unverbindlicher Richtwert, die genaue Aufstellung inkl. Stornierungen und Rückzahlungen erfolgt in der Provisionsabrechnung. KoMo behält sich vor Rückzahlungen an Kunden bei denen ursprünglich eine Provision generiert wurde, in Abzug zu bringen. Die Zugangsdaten, welche dem Markenbotschafter zur Verfügung gestellt werden, dürfen
nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Ab wann ist die Provisionsvereinbarung gültig?

KoMo stellt dem Markenbotschafter online ein Antragsformular zur Verfügung. Nachdem der Markenbotschafter diese Bedingungen akzeptiert und das ausgefüllte Formular an KoMo gesendet hat, wird der Antrag von KoMo geprüft und im Falle der Annahme dem Markenbotschafter gegenüber schriftlich bestätigt. Nach dieser Bestätigung ist die Vereinbarung gültig.

5. Rechte und Pflichten des Markenbotschafters

Der Markenbotschafter sichert zu, dass auf seiner Online Präsenz jede Darstellung oder jeder Hinweis auf pornographische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Inhalte sowie kriminelle Handlungen oder unangemessene Sprache unterbleibt. Zudem sichert der Markenbotschafter zu alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sollten in diesem Zusammenhang von Dritten rechtliche Ansprüche gegen KoMo gestellt werden, ist der Markenbotschafter verpflichtet, KoMo von diesen Ansprüchen, insbesondere von Ordnungsstrafen oder Schadensersatz, einschließlich der Kosten einer Rechtsverteidigung freizustellen.

Der Markenbotschafter nimmt zur Kenntnis, dass die an ihn oder von ihm im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelten Daten den AGB ́s von KoMo unterliegen.

Mit dem Zustandekommen der Provisionsvereinbarung erhält der Markenbotschafter ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die auf der Webseite von
KoMo zur Verfügung gestellten Materialien zum Zwecke der Werbung zu verwenden. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten, es sei denn, KoMo erteilt hierzu eine schriftliche Genehmigung.

Das Urheberrecht für alle auf der Webseite von KoMo zugänglich gemachten Informationen liegt bei KoMo.

Beide Parteien verpflichten sich übermittelte Daten vertraulich und in Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes zu behandeln und nur im Rahmen der Abrechnung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages unverändert und unbefristet fort. Die Parteien werden ihre
Mitarbeiter in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichten.

Diese Provisionsvereinbarung stellt hinsichtlich ihres Vertragsgegenstandes die einzige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Sie ersetzt etwaige frühere Absprachen, Vorverträge usw.

Ein Anspruch auf Erstattung von weiteren Auslagen und Kosten im Zusammenhang mit der Werbetätigkeit des Markenbotschafters ist ausgeschlossen.

Der Markenbotschafter wird ausschließlich als Vermittler tätig, ohne dass eine Vertragsbeziehung zwischen dem Markenbotschafter und dem Endkunden besteht.
Die Fakturierung an den Kunden erfolgt durch KoMo.

6. Verfügbarkeit der Datenbank/ Server

KoMo trifft sämtliche zumutbaren, technischen und personellen Vorkehrungen, die eine Überlastung bzw. einen Ausfall der Server weitgehend ausschließen.
Eine 100%ige Erreichbarkeit kann jedoch 
nicht gewährleistet werden. Der Markenbotschafter hat keine Gewährleistungsansprüche aufgrund derartiger
vorübergehender technischer Ausfälle.

7. Bereitgestellte Informationen

Für Preis-, Liefer- und Verfügbarkeitsinformationen sowie technische Daten können keine Garantien übernommen werden. KoMo behält sich Preisänderungen bei Produkten und Dienstleistungen vor.

8. Kündigung

Diese Provisionsvereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen, schriftlich oder per Email fristlos gekündigt werden.

KoMo kann einen Markenbotschafter endgültig von der Nutzung der Provisionsvereinbarung ausschließen (endgültige Sperren):

     a) wenn der Markenbotschafter bei der Registrierung falsche oder unvollständige Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder
     ungültige E-Mail-Adresse.
     b) seinen Webzugangs Zugang einem Dritten zur Nutzung überträgt.
     c) ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Der Markenbotschafter ist im Falle einer Kündigung verpflichtet, alle z.B. Banner, Links, Bilder oder Buttons zu löschen. Ein Zurückbehaltungs- oder
Aufrechnungsrecht steht ihm nicht zu.

KoMo behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser Provisionsvereinbarung jederzeit zu ändern. Erfolgt keine Kündigung der Provisionsvereinbarung innerhalb einer Woche ab Zugang der Änderung, gilt die Änderung als angenommen.

9. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Markenbotschafter und KoMo ist, der Sitz von KoMo.

Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft erweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame, undurchführbare oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem gemeinsamen Willen der Parteien bei Abschluss dieser Vereinbarung mit der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung bezweckt war.

Mündliche Nebenabreden zu dieser Provisionsvereinbarung bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen dieser Provisionsvereinbarung bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform.

10. Vertragspartner

KoMo GmbH & Co. KG, Penningdörfl 6, 6361 Hopfgarten, Österreich (für Markenbotschafter mit dem Sitz außerhalb von Deutschland)
oder
KoMo GmbH, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, Deutschland (für Markenbotschafter mit dem Sitz in Deutschland) – vorstehend kurz „KoMo“ genannt
und dem Markenbotschafter

Stand 11.05.22